Aktuelle Informationen

der Ingenieure Hoßfeld & Fischer

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H & F - Bauherreninfo Nr. 38

Vergaberecht I - VgV vom 11.06.2010
Vergaberecht II - VOB-Novellierung
Wasserrecht I - Entwurf neues Wassergesetz für Sachsen-Anhalt
Planung I - Untersuchung auf Kampfmittelfreiheit
Planung II - Untersuchung auf Archäologische Funde
Planung III - Anforderungen an Baugrunduntersuchungen
VBI-Aktion - Parlamentarier besuchen Ingenieurbüros
D. Bär, MdB, besucht das Ingenieurbüro
Hoßfeld & Fischer

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Zwischenzeit sind sämtliche neuen Vergaberechtsregelungen mit dem Inkraft-treten der Vergabeverordnung am 11.06.2010 in Gang gesetzt worden. Es bleibt zu hoffen, dass die eingeführten neuen Regelungen geraume Zeit Bestand haben und nicht wieder in kürzester Zeit novelliert werden. Im Berufsalltag kommt man den stän-digen Neuregelungen kaum mehr hinterher.

Den Schwerpunkt des heutigen Bauherreninfos haben wir auf die Grundlagenermitt-lung zu Beginn einer Planung gestellt und hier drei besondere Themen herausgegrif-fen. So konnten wir in der täglichen Beratungspraxis feststellen, dass sehr viele Auftraggeber mit dem Begriff der Kampfmittelfreiheit wenig anfangen konnten. Spä-testens seit dem schweren Unfall an der BAB A 3 dürfte jedermann deutlich vor Au-gen geführt worden sein, dass selbst mehr als 60 Jahre nach dem Kriegsende das Thema bei Bauvorhaben von großer Bedeutung ist. Archäologische Funde, insbe-sondere im Innenstadtbereich, sind nichts Neues. Dass man sich im Renaturierungs-bereich von Gewässern damit konfrontiert sieht, ist eher selten, aber kommt hin und wieder vor. Auch hier wird empfohlen, spätestens nach der Vorplanung die zuständi-gen Stellen über die geplante Maßnahme zu informieren. Die Bedeutung von Bau-grunduntersuchungen im Vorfeld eines Projektes ist heute jedem Bauschaffenden an sich klar. Trotzdem bedarf es immer wieder erheblicher Überzeugungsarbeit, einen Gemeinderat oder Stadtrat von der Notwendigkeit entsprechender Ausgaben zu ü-berzeugen.

Zu guter Letzt berichten wir vom interessanten Besuch von Frau Dorothee Bär, die sich im Rahmen der VBI-Aktion "Parlamentarier besuchen Ingenieurbüros" über die Arbeit der Beratenden Ingenieure informiert hat.

Vergaberecht I - VgV vom 11.06.2010
Die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung VgV) ist am 11.06.2010 in Kraft getreten. Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 97/52/LG des Europäischen Parla-ments und des Rates vom 13.10.1997. Die Verordnung trifft mehrere Bestimmungen über die einzuhalten-den Verfahren bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, deren geschätzte Auftragswerte ohne Umsatzsteuer bestimmte Schwellenwerte erreichen oder übersteigen. Die relevanten neuen Schwellenwerte wurden Ihnen im Bauherreninfo Nr. 37 bereits zur Kenntnis gegeben. Mit dem Inkrafttreten der VgV wird die An-wendung der VOB/A und B vom 30.07.2009, veröffentlicht am 15.10.2009 im Bundesanzeiger und berich-tigt am 19.02.2010, verbindlich. Entsprechendes gilt für die VOL Teil A vom 20.11.2009, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 29.12.2009 und berichtigt am 19.02.2010 sowie für die VOF, veröffentlicht am 18.11.2009. Mit dem Inkrafttreten der VgV wurden die bereits bisher schon vorliegenden Ausgaben der VOB A, B und C mit Wirkung zum 01.07.2010 eingeführt. Die Neufassung ersetzt die VOB-Ausgabe 2006, bekanntgemacht am 31.10.2006. Entsprechend ist mit der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen VOF, Ausgabe 2009, zu verfahren. Sie löst ebenfalls die Ausgabe 2006 ab. Die VgV 2010 löst die VgV vom 01.02.2001 ab.

Vergaberecht II - VOB-Novellierung
Wie Ihnen bereits mitgeteilt, hat das Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und Stadtentwicklung in der Ausgabe Nr. 155 vom 15.10.2009 des Bundesanzeigers die VOB 2009 veröffentlicht. Mit dem Inkrafttreten der neuen VgV tritt somit auch die neue VOB in Kraft.

Wasserrecht I - Entwurf neues Wassergesetz für Sachsen-Anhalt
Aufgrund der Bundesgesetzgebung ziehen die einzelnen Bundesländer mit neuen Wassergesetzen nach. So auch das Land Sachsen-Anhalt, welches lt. Umweltminister Hermann Onko Aeikens, seinen Entwurf am 20.06.2010 dem Kabinett vorgelegt hat. Neben der Anpassung an die neue Systematik des Bundes-wasserhaushaltsgesetzes wurde eine deutliche Reduktion der Paragraphen von bisher 197 auf 118 Para-graphen vorgenommen. Dadurch soll das neue Gesetz übersichtlicher werden, ohne dass auf die bewährten bisherigen Landesrechtsregelungen verzichtet werden muss.

Planung I - Untersuchung auf Kampfmittelfreiheit
Gemäß einer Veröffentlichung...

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