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H & F - Bauherren-Info Nr. 1

Vergabeverordung (VgV)

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie der Tagespresse entnehmen konnten, ist am 01. Februar 2001 die neue Vergabeverordnung in Kraft getreten und löst die bis dato geltende Vergabeverordnung von 1994 ab, die 1997 geändert worden ist und die noch auf der Rechtsgrundlage des § 57 a Haushaltsgrundsätze-Gesetz erlassen worden war. Wir möchten Sie nachfolgend über eine der wichtigsten Neuregelungen der Vergabeverordnung informieren.

Die wichtigste Neuregelung liegt im § 13. Nach Deutschen Rechtsprinzipien geschah der Vertragsabschluß zwischen einem Bieter und dem Auftraggeber mit Zuschlagserteilung; es waren dann die anderen nicht berücksichtigten Bieter darauf angewiesen, gegebenenfalls den Vertragsschluß anzufechten oder wegen Nichtberücksichtigung Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Dem hat der Europäische Gerichtshof einen Riegel vorgeschoben und erklärt, daß über die Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG zwischen Zuschlagsentscheidung und tatsächlichem Vertragsschluß eine Frist zu setzen sei. Es müsse den nicht berücksichtigten Bietern die Möglichkeit gegeben werden, vor Auftragserteilung die Vergabeentscheidung anzufechten. Dies gebiete ein effektiver Rechtsschutz. Der § 13 regelt nunmehr diese Forderung so, daß alle Bieter, die nicht...

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