Private Sachverständige
in der Wasserwirtschaft
Andreas C. Fischer
Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaftfür Kleinkläranlagen, Eigenüberwachung, Bauabnahme
Löschwasserrückhaltung und
Grundstücksentwässerungsanlagen
gem. §1 Nr. 1c, 3, 4, 5, 7 VPSW
Hans-Ulrich Hoßfeld
Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaftfür Kleinkläranlagen, Eigenüberwachung, Bauabnahme
Löschwasserrückhaltung
gem. §1 Nr. 1c, 3, 4, 5, VPSW
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf der Grundlage der Art. 70 und 78 des Bayerischen Wassergesetzes
wurde die Verordnung über private Sachverständige in der Wasserwirtschaft
(VPSW) erlassen.
Vom Bayerischen Landesamtes für Wasserwirtschaft in München wurden wir
unter den Nr.: 06/468/99 und 06/454/99 als privater Sachverständiger in
der Wasserwirtschaft bestellt.
Wir würde uns freuen, wenn Sie uns künftig bei der Vergabe von Aufträgen
als privater Sachverständiger berücksichtigen würden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne unter der Telefon-Nummer
0971 / 7288 - 0 zur Verfügung. Ferner können Sie uns auch eine E-Mail
(Info(at)Privater-Sachverstaendiger.de) zukommen lassen.
Für Ihr Interesse bedanken wir uns im Voraus recht herzlich.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. (FH)
Andreas C. Fischer
privater Sachverständiger
Telefon: 0971 / 7288 - 0
www.Privater-Sachverstaendiger.de